Zutrittsregeln
Gültig ab 01.06.2023
Zutrittsregeln für das Universitätsklinikum AKH Wien (Notfälle sind ausgenommen):
Generell besteht keine Verpflichtung zum Nachweis der geringen epidemiologischen Gefährdung. Im Einzelfall kann jedoch im Ermessen der behandelnden Klinik aufgrund besonders vulnerabler Patient*innen-Kollektive um einen solchen Nachweis gebeten werden. Bitte wenden Sie sich bezüglich genauerer Informationen an die betreffende Ambulanz/Station.
Ambulanzen
Besucher*innen
Zutrittsregeln für das Universitätsklinikum AKH Wien (Notfälle sind ausgenommen):
Generell besteht keine Verpflichtung zum Nachweis der geringen epidemiologischen Gefährdung. Im Einzelfall kann jedoch im Ermessen der behandelnden Klinik aufgrund besonders vulnerabler Patient*innen-Kollektive um einen solchen Nachweis gebeten werden. Bitte wenden Sie sich bezüglich genauerer Informationen an die betreffende Ambulanz/Station.
Ambulanzen
- Bitte erscheinen Sie nicht mehr als 30 Minuten vor Ihrem Termin.
- Pro Zutritt ist eine Begleitperson möglich.
- Eine weitere Begleitperson ist möglich bei kritischem Zustand, im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung, bei der Seelsorge und für Behörden sowie für eine notwendige Aufsichtsperson über Minderjährige.
Besucher*innen
- Pro Patient*in sind täglich bis zu 3 Besucher*innen gestattet. Nicht mehrere Besucher*innen gleichzeitig pro Patient*in.
- Besuchszeiten im AKH Wien: Mo-So 14-19 Uhr
- Für die Klinische Abteilung für Geburtshilfe und feto-maternale Medizin gilt: Zur Geburt (im Kreißsaal) ist eine Bezugsperson der Mutter (z.B. Vater des Kindes) zugelassen. In den Patientinnenzimmern inkl. Wochenbett (Mehrbettzimmer) dürfen sich pro Patientin bis zu 2 Personen (Besuchs- und/oder Bezugspersonen) aufhalten. Bei notwendiger Betreuung von Minderjährigen dürfen Besucher*innen diese in die Klinische Abteilung für Geburtshilfe und feto-maternale Medizin mitnehmen - allerdings nicht in die Patientinnenzimmer. Ein Besuch von Kindern (z.B. Geschwisterkindern) kann nur im Besucher*innenraum der jeweiligen Station erfolgen. Für eine Bezugsperson der Mutter (z.B. Vater des Kindes) gilt als Besuchszeit: Mo-So 10-19 Uhr.
- An der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde gibt es untertags freien Zugang für Besucher*innen, in den Abend- bzw. Nachtstunden gibt es Zugang für bis zu zwei engste Angehörige.