25.09.2020
Ambulanzbesuche
Zugangsregeln bitte beachten
Die Regeln für den Besuch in den Ambulanzen dienen der Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer möglichen COVID-19-Infektion.
Dazu ist es nötig, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass insbesondere das Abstandsgebot überall im Krankenhaus eingehalten werden kann.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung, dass in den Ambulanzen alle PatientInnen mit ausreichend Sicherheitsabstand versorgt werden können.
Zugangsregeln für Ambulanzbesuche
- Vereinbaren Sie unbedingt vorab telefonisch einen Termin mit der Ambulanz (Klinischer Bereich).
- Bringen Sie Ihre Terminbestätigung mit, falls vorhanden.
- Beachten Sie die Hygieneregeln: Halten Sie mindestens 1 Meter Abstand.
- Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz. Visiere oder Schilde aller Art sind nicht zugelassen bzw. können allenfalls in Kombination mit einer MNS-Maske getragen werden. Masken mit Ventil schützen nur die TrägerInnen selbst, nicht die Umgebung, und sind daher im Krankenhaus nicht zulässig, bzw. muss eine Maske ohne Ventil über der Maske mit Ventil getragen werden.
- Kommen Sie alleine zur Ambulanz.
Begleitpersonen
Aufgrund der Raumverhältnisse werden Begleitpersonen grundsätzlich nicht zu den Ambulanzen zugelassen. Ausnahmen bestehen nur für PatientInnen mit kognitiver Beeinträchtigung, physiologischem Kommunikationsdefizit, Gehörlosigkeit oder Blindheit. In diesen Fällen können die Universitätskliniken bzw. die Klinischen Abteilungen bestimmen, ob eine elektronische Zutrittsberechtigung für eine Begleitperson ausgestellt wird (Klinischer Bereich). Begleitpersonen, für die am Eingang keine elektronische Zutrittsberechtigung hinterlegt ist, werden ausnahmslos abgewiesen.
Diese Maßnahmen sind notwendig, um behandlungsbedürftige PatientInnen mit ausreichend Sicherheitsabstand in den Ambulanzen versorgen zu können. Für Dolmetsch-Leistungen stehen im AKH Wien beeidigte Personen zur Verfügung. Es sind keine Begleitpersonen zulässig, die Verdachtssymptome der COVID-19-Erkrankung wie Fieber, trockener Husten (mit oder ohne Kurzatmigkeit), Durchfall, plötzlicher Verlust des Geruchs- bzw. Geschmackssinnes haben, oder in den letzten 14 Tagen vor dem Besuch hatten. Aus medizinischen Gründen kann es notwendig sein, eine Begleitung unabhängig von den oben genannten Kriterien abzulehnen.
Voraussetzungen für den Einlass von genehmigten Begleitpersonen:
- Zutrittsberechtigung für Begleitperson (wird von Klinik elektronisch hinterlegt)
- Ausweiskontrolle
- Abklärung des Gesundheitszustands am Eingang
- FFP2-Maske (verpflichtendes Tragen im AKH Wien)
Vielen Dank für Ihr Verständnis!